Eigentümerwechsel
Infolge einer Landumlegung in der Telli gelangte der Katharinenhof 1977 ins Eigentum der Ortsbürgergemeinde Aarau, einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft von Einwohnerinnen und Einwohnern, die auch das Bürgerrecht der Stadt Aarau besitzen. Frua Käthe Kunath-Schinkel erhielt ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht. Erst mit deren Tod im Jahr 1986 ging auch das Haus entschädigungslos an die Ortsbürgergemeinde über, welche nun frei darüber disponieren konnte.
Baufällig
Als der bauliche Zustand immer mehr nach einer tief greifenden Instandsetzung verlangte und sich ein erheblicher Investitionsbedarf abzeichnete, stellte sich der Ortsbürgergemeinde die Frage nach der Zukunft. Nach einem Gutachten beschloss der Stadtrat im Jahr 2000 die Parzelle nach Abbruch der Gebäude im Baurecht abzutreten. Mit dem Abbruch sollte indessen bis zur Rechtskraft aller Verträge und Neubaubewilligungen zugewartet werden, um eine allfällige Rettung und Versetzung in letzter Minute nicht zu verunmöglichen.